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Datenschutz

Gleich ob es sich um Daten von Mitarbeitern, von Kunden oder von Interessenten handelt - Unternehmensleitungen und betriebliche Datenschutzbeauftragte sehen sich beim Umgang mit diesen Daten einer Vielzahl datenschutzrechtlicher Anforderungen gegenüber. Nicht allen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern weitere nationale sowie europäische Rechtsnormen müssen hier Beachtung finden.

Zudem haben in jüngerer Vergangenheit zahlreiche Datenschutz-Skandale in Großunternehmen die Öffentlichkeit und die Belegschaften für Fragen insbesondere des Arbeitnehmerdatenschutzes sensibilisiert. 

Mit einer Reihe maßgeschneiderter Dienstleistungsangebote rund um das Thema Datenschutz bietet Ihnen scholze IT -zusammen mit unseren Kooperationspartnern- hier die entsprechende Unterstützung:



Externe Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens hat die Aufgabe, Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen und auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften hinzuwirken. Als Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle steht er somit für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kunden und Mitarbeitern.

Die Verpflichtung eines Unternehmens zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus dem Gesetz.

Um betriebliche Ressourcen zu schonen oder auch um interne Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es häufig sinnvoll, mit dieser Funktion einem spezialisierten externen Dienstleister zu betrauen.

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Datenschutzberatung

Häufig sehen sich Unternehmen mit speziellen datenschutzrechtlichen Fragestellungen oder komplexen Problemen im Bereich technisch-organisatorischer Maßnahmen innerhalb des betrieblichen Datenschutzes konfrontiert.

Hier sind tragfähige, problemorientierte Lösungen gefordert, die oft über Antworten z.B. hinsichtlich formaler Zulässigkeit oder Unzulässigkeit hinausgehen und sowohl datenschutzrechtliche wie auch IT-technische Aspekte berücksichtigen.

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Seminare und Workshops

Der designierte oder neu bestellte Datenschutzbeauftragte steht oft vor der Aufgabe, die notwendige -und vom Gesetzgeber geforderte- Fachkenntnis in möglichst kurzer Zeit zu erwerben.

Aber mit dem Aufbau theoretischen Grundlagenwissens ist es allein nicht getan - gilt es doch, dieses auf die Praxis im eigenen Unternehmen anzuwenden und in geeigneter Weise weiterzuvermitteln. 

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Dienstleister-Check

Seit dem 1. September 2009 stellt der Gesetzgeber gesteigerte datenschutzrechtliche Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung.

Hier treffen den Auftraggeber stärkere Kontrollpflichten: So muß sich nunmehr vor Beginn der Datenverarbeitung und danach regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen überzeugen und das Ergebnis dieser Überprüfung dokumentieren.

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Datenschutz-Audit

Zwischen gelebter betrieblicher Datenschutz-Praxis und stetig sich verändernden gesetzlichen Anforderungen können sich schnell und häufig unbemerkt Lücken auftun.

Hier ist eine umfassende und konsequente Analyse möglicher Schwachstellen und Risiken erforderlich, die Datenschutzbeauftragten und Unternehmensleitungen einen qualitativen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Datenschutzes in Ihren Unternehmen an die Hand gibt und als Entscheidungsgrundlage für ggf. notwendige Maßnahmen dienen kann.

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